Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Gültig für Factiq 5S Enterprise
Zwischen
Sorin Frunza Custom Software Solutions, Schwarzwaldstrasse 101, 77933 Lahr, Deutschland (nachfolgend "Lizenzgeber" genannt)
Und: Dem Endkunden / Unternehmen (nachfolgend "Lizenznehmer" genannt)
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Überlassung der bereitgestellten Software-Anwendung (Factiq 5S Enterprise) als ausführbares Programm (.exe) zur internen geschäftlichen Nutzung durch den Lizenznehmer. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes (Source Code) besteht nicht.
§ 2 Lizenzarten und Nutzungsrechte
Die Software wird durch kryptografische Lizenzschlüssel geschützt. Der Funktionsumfang und die Dauer der Nutzung richten sich nach dem vom Lizenzgeber ausgestellten Schlüssel:
- Evaluierungslizenz (Trial-Lizenz, Präfix "TRL-"): Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für einen festgelegten Zeitraum (z.B. 30 Tage) zu Testzwecken zu nutzen. Die Testlizenz funktioniert offline und läuft nach dem generierten Ablaufdatum automatisch ab.
- Vollversion (Pro-Lizenz, Präfix "PRO-"): Der Lizenznehmer erhält ein dauerhaftes (sofern nicht anders vereinbart), einfaches Nutzungsrecht. Diese Lizenz wird bei der Ersteinrichtung kryptografisch an die Hardware (Hardware-ID/MAC-Adresse) des jeweiligen Ziel-PCs oder Servers gebunden. Eine Übertragung der Vollversion auf einen anderen Computer oder Server erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers und eine Freischaltung durch den Lizenzgeber.
§ 3 Nutzungsbeschränkungen
Es ist dem Lizenznehmer ausdrücklich untersagt:
- Die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig Reverse-Engineering zu betreiben.
- Den Schutzmechanismus der Lizenzschlüssel (z.B. Offline-Zertifikate) zu manipulieren, zu fälschen oder zu umgehen.
- Die Software zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder an Dritte weiterzuverkaufen, sofern der Lizenzgeber dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 4 Aktivierung und Internetverbindung
Zur Aktivierung einer Pro-Lizenz (Vollversion) ist eine einmalige Internetverbindung erforderlich, um den Lizenzschlüssel und die Hardware-ID auf dem Aktivierungsserver des Lizenzgebers zu validieren. Nach der erfolgreichen Erstellung des lokalen Offline-Zertifikats kann die Software vollständig offline betrieben werden. Trial-Lizenzen erfordern keine Internetverbindung zur Aktivierung.
§ 5 Gewährleistung und Haftungsausschluss
Die Software wird im Zustand "wie besehen" (as is) bereitgestellt. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder ununterbrochen funktioniert.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, finanzielle Verluste, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen, die aus der Nutzung der Software entstehen.
(Speziell für Audit-Software): Die Software dient als rein internes Werkzeug zur Dokumentation und Auswertung. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für das Bestehen oder Nichtbestehen von offiziellen externen Audits (z.B. TÜV, ISO-Zertifizierungen) durch den Lizenznehmer.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
§ 6 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lahr, Deutschland, sofern der Lizenznehmer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.